Von einem geschlachteten Tier landet nur gerade ein Drittel auf Schweizer Tellern. Jährlich bleiben rund 240'000 Tonnen sogenannter Schlachtnebenprodukte übrig. Was passiert mit diesen Schlachtabfällen? Glücklicherweise werden sie nicht einfach entsorgt, denn das wäre eine sehr grosse Verschwendung. Ein Teil davon geht in die Medikamentenherstellung, ein anderer Teil in die Düngemittelproduktion. Der Grossteil jedoch landet in der Futtermittelindustrie und wird zur Herstellung von Katzen- oder Hundefutter genutzt.

Um das Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier bei der Verwertung von Schlachtabfällen zu minimieren, werden die Nebenprodukte in drei Kategorien unterteilt. Zuständig dafür ist das Schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Es werden folgende drei Kategorien unterschieden:
- K1 - darf nur entsorgt oder verbrannt werden
- K2 - darf nicht verfüttert werden
- K3 - darf verfüttert werden, ist aber nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
Entsprechend dieser Regelung dürfen Schlachtabfälle der Kategorien K1 und K2 nicht für die Produktion von Tierfutter verwendet werden. Die ist nur bei Schlachtnebenprodukten der Kategorie K3 gesetzlich erlaubt.
Wertvolle und gesunde Schlachtnebenprodukte
Nun kennen wir die Kategorien, wissen aber immer noch nicht, was in diesen enthalten ist. Da in der Futtermittelindustrie nur Schlachtabfälle der Kategorie K3 weiterverwertet werden dürfen, konzentrieren wir uns im Folgenden auf diese.
Um einen besseren Überblick zu bekommen, gliedern wir die K3-Abfälle in die Kategorien «reichhaltige Schlachtnebenprodukte» und «alle anderen Schlachtabfälle». Zu den reichhaltigen Nebenprodukten, welche auch von ANiFiT für die Futterherstellung verwertet werden, gehören:
- Leber
- Niere
- Herz
- Lunge
- Magen
- Hals
- Luftröhre
- Pansen
- Euter
- Blut
Diese Schlachtnebenprodukte sind für die Ernährung von Hunden und Katzen wertvoll und gesund, denn sie sind reich an den Vitaminen A, B und C sowie an Mineralstoffen wie Zink, Eisen und Folsäure. Zusätzlich liefern die Luftröhren und Halsteile Kollagen und Eiweiss.
Andere Schlachtabfälle
Zur Kategorie K3 der gesetzlich nutzbaren Schlachtabfälle gehören neben den wertvollen Schlachtnebenprodukten aber auch andere Schlachtabfälle. Dazu zählen beispielsweise:
- Hahnenkamm
- Kehllappen
- Federn
- Borsten
- Harnblase
- Kehlkopf
- Augen und Lider
- Gehörgänge
Bei der Herstellung von ANiFiT-Tiernahrung werden diese Schlachtabfälle nicht verwendet. Viele andere Tierfutterproduzenten setzen hingegen auch diese Schlachtabfälle ein, da sie zu einem deutlich günstigeren Preis beschafft werden können. Die Schlachtabfälle werden dabei zu Tiermehl verarbeitet und als Proteinquelle dem Hunde- oder Katzenfutter beigefügt. Zwar ist das so hergestellte Tiermehl ebenfalls proteinhaltig, jedoch hat das Protein nicht dieselbe Qualität wie Protein aus Muskelfleisch oder nahrhaften Innereien.
Leider sieht ein Konsument in der Deklaration nicht, ob ein reichhaltiges, qualitativ hochwertiges Protein eingesetzt wurde oder nicht. Es wird nur die Menge in Prozent aufgelistet. Wenn man aber einen Preisvergleich macht, wird einem klar, wieso gewisse Futter zu so einem günstigen Preis verkauft werden können.
Beim Kauf von ANiFiT-Tiernahrung kannst du sicher sein, dass bei der Herstellung ausschliesslich ausgewählte und wertvolle Schlachtnebenprodukte zum Einsatz kommen. Dafür stehen wir mit unserer ANiFiT Garantie!